Die BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ veröffentlicht.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Inhaber
Quelle: BaFin