Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2083 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2021/2167 im Hinblick auf die Datenvorlagen, die von Kreditinstituten zu verwenden sind, um Käufern Informationen zu ihren Kreditrisiken im Anlagebuch zur Verfügung zu stellen.
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