Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

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Kategorien: 3.2. Geldwäsche und Sanktionen
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Geldwäsche
Quelle: FIU