Die BaFin bittet auf ihrer Website darum, Unterlagen zu Personen, Unternehmen oder Sachverhalten ab sofort nicht mehr gesammelt, sondern ausschließlich getrennt und jeweils mit separatem postalischen Anschreiben bzw. separater E-Mail einzureichen. Die BaFin ruft Unternehmen und Institute außerdem dazu auf, Unterlagen möglichst nur noch elektronisch einzureichen, sofern die Schriftform nicht gesetzlich erforderlich ist.

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Quelle: BaFin