Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1503 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 durch Präzisierung der Gebühren, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token in Rechnung stellt.
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2.5. Weitere regulierte Unternehmen