Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2025/878 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2059, der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2060 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1577 festgelegten technischen Regulierungsstandards in Bezug auf die technischen Einzelheiten der Anforderungen an Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung, die Kriterien für die Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren und die Behandlung des Fremdwährungs- und des Warenpositionsrisikos im Anlagebuch.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute