Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durch Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden.

Dateityp: www
Kategorien: 3.3. Sustainable Finance
Schlagwörter: ESG
Quelle: Amtsblatt der EU