Die BaFin hat ein FAQ zum Rundschreiben 03/2022 (BA) mit häufig gestellten Fragen zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle gemäß § 54 Absatz 1 ZAG veröffentlicht.
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2. UNTERNEHMENSBEZOGENE REGULIERUNG, 2.4. Zahlungsdienstleister