Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2025/1265 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Ermittlung des Hauptrisikofaktors einer Position und zur Feststellung, ob ein Geschäft eine Kauf- oder Verkaufsposition nach Artikel 94 Absatz 3, Artikel 273a Absatz 3 und Artikel 325a Absatz 2 darstellt.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
