Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Richtlinie (EU) 2026/374 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 im Hinblick auf die Bedingungen für die Erbringung von Ausführungs- und Analysedienstleistungen durch Dritte für Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen erbringen
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3.1. Märkte für Finanzinstrumente / Marktinfrastruktur
