Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Verordnung (EU) 2023/606 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen.

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Kategorien: 2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften
Schlagwörter: Weiteres
Quelle: Amtsblatt der EU