Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1506 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 durch Spezifizierung bestimmter Kriterien für die Einstufung vermögenswertereferenzierter Token und E-Geld-Token als signifikant.
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2.5. Weitere regulierte Unternehmen