Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/910 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/65/EG im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 584/2010.

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Kategorien: 2.3. Kapitalverwaltungs­gesellschaften
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, OGAW
Quelle: Amtsblatt der EU