Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/913 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2011/61/EU im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben.
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2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften