Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2024/912 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) zu übermitteln sind.
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2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften