Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute