Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/451 zur Festlegung der Faktoren, die von der zuständigen Behörde und dem Aufsichtskollegium bei der Bewertung des Sanierungsplans zentraler Gegenparteien zu berücksichtigen sind.

Dateityp: www
Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Sanierung und Abwicklung, Zentrale Gegenparteien
Quelle: Amtsblatt der EU