Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2023/451 zur Festlegung der Faktoren, die von der zuständigen Behörde und dem Aufsichtskollegium bei der Bewertung des Sanierungsplans zentraler Gegenparteien zu berücksichtigen sind.
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2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute