Die BaFin hat erneut die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz ergänzt. Grundlage dafür war die Bekanntmachung des FinmadiG im Dezember 2024. Ergänzt wurden unter anderem Hinweise zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei Kryptowertetransfers. Die BaFin hat auch eine Änderungsfassung mit den Änderungen aus März 2025 und aus November 2024 veröffentlicht.

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Kategorien: 3.2. Geldwäsche und Sanktionen
Schlagwörter: Geldwäsche, Krypto und DLT
Quelle: BaFin