Die BaFin stimmt einem No-Action-Letter der EBA zu, mit dem die EBA vor allem kleine Institute entlastet. Die BaFin hat dazu eine Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: CRD / CRR, ESG
Quelle: BaFin