Die BaFin hat auf ihrer Website darüber informiert, dass sie das Rundschreiben zur Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) aufhebt.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Sanierung und Abwicklung
Quelle: BaFin