Die BaFin hat auf ihrer Website mitgeteilt, dass die Anzeigepflichten nach § 87 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte und im Zusammenhang mit eingehenden Beschwerden mit Inkrafttreten des Standortfördergesetzes außer Kraft gesetzt wurden. Weiterhin hat sie auf ihrer Website darüber informiert, dass Die Anforderungen an Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung davon unberührt bleiben.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente / Marktinfrastruktur
Schlagworte Anzeigen und Meldungen, Kundenschutz
Quelle: BaFin