Die BaFin macht auf ihrer Website darauf aufmerksam, dass Verwahrer, die beabsichtigen, zentrale Register gemäß eWpG zu führen, dies vor Aufnahme der Eintragungstätigkeit gegenüber der BaFin anzuzeigen haben.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Krypto und DLT
Quelle: BaFin