Die BaFin hat auf ihrer Website die Information veröffentlicht, dass sie ab Januar 2024 die EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität anwendet und von den Instituten erwartet, dass sie diese berücksichtigen und die Anforderungen in die Sanierungspläne vollständig umsetzen.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Sanierung und Abwicklung
Quelle: BaFin