Angesichts grundlegend überarbeiteter EBA-Leitlinien hat die BaFin eine Allgemeinverfügung bezüglich der Vergütungsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2022 erlassen.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Vergütung
Quelle: BaFin