Die BaFin hat die 8. Novelle der MaRisk zur Konsultation gestellt. Anlass für die geplanten Änderungen sind Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht, die seit Ende 2023 gelten. In der 8. MaRisk-Novelle setzt die BaFin ausschließlich neue Vorgaben der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch um.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: Risikomanagement
Quelle: BaFin