Im Amtsblatt der EU ist erschienen: Delegierte Verordnung (EU) 2026/482 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/567 im Hinblick auf die Bestimmung, was unter einem liquiden Markt für Eigenkapitalinstrumente zu verstehen ist, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen, den für die Zwecke der Verpflichtungen für systematische Internalisierer für das Instrument typischen Umfang und die Begriffsbestimmung und Offenlegung von Diensten zur Verringerung von Nachhandelsrisiken.

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Kategorien: 3.1. Märkte für Finanzinstrumente / Marktinfrastruktur
Schlagworte MiFID / MiFIR
Quelle: Amtsblatt der EU