Die BaFin hat die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers, die im Januar 2022 auf 0,75 Prozent des gemäß der CRR ermittelten Gesamtforderungsbetrags festgelegt wurde, bestätigt.

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Kategorien: 2.1. Kredit- und Finanz­dienstleistungsinstitute
Schlagwörter: CRD / CRR, Eigenmittel
Quelle: BaFin