Die BaFin hat die Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht. Darin konkretisiert sie die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen.

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Kategorien: 2.5. Weitere regulierte Unternehmen
Schlagwörter: Krypto und DLT, Marktmissbrauch
Quelle: BaFin