Im Bundesgesetzblatt ist erschienen: Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung — GwGMeldV).
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3.2. Geldwäsche und Sanktionen