Die BaFin hat den Entwurf des überarbeiteten „Merkblattes zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB“ zur Konsultation gestellt. Sie hat dafür auch eine Vergleichsversion zur Verfügung gestellt.
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2.3. Kapitalverwaltungsgesellschaften