Die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach § 36 KAGB (KAGB-AuslAnzV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Dateityp: xav
Kategorien: 2.3. Kapitalverwaltungs­gesellschaften
Schlagwörter: Anzeigen und Meldungen, Auslagerungen
Quelle: Bundesgesetzblatt