Plattform-Compliance Update 4/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch im April haben und Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden mit einer Reihe von Neuigkeiten versorgt.

Die Ereignisse des Monats:

  • Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)
  • Mindestanforderungen an das Depotgeschäft (MaDepot)
  • Umsetzung der EU-Prospektverordnung
  • Nettoausweis von Zu- und Abflüssen in der LCR
  • Erwerbbarkeit von AIF als Immobilien-Gesellschaft
  • Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Verbriefungen
  • Positionslimite in Warenderivaten

Im Einzelnen:

Die BaFin hat das Rundschreiben 05/2018 (WA) – Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten – MaComp veröffentlicht.

Materialien zu den MaComp / Blogbeitrag hierzu

Die BaFin konsultiert Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot).

Materialien zu den MaDepot

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Ausübung der Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze veröffentlicht.

Materialien zu Wertpapier-Prospekten / Blogbeitrag hierzu

Die BaFin konsultiert den Entwurf einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung des Nettoausweises von Zu- und Abflüssen in der LCR unter Artikel 26 Delegierter Verordnung (EU) 2015/61.

Materialien zur Umsetzung von CRD IV und CRR

Die BaFin hat eine Auslegungsentscheidung zur Erwerbbarkeit eines Alternativen Investmentfonds (AIF) als Immobilien-Gesellschaft für Immobilien-Sondervermögen nach §§ 231 ff. KAGB und offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB getroffen.

Materialien zum KAGB / Blogbeitrag hierzu

Die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung – ImmoKWPLV wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Materialien zum Wohnimmobilienkreditrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat außerdem den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 veröffentlicht. Darin geht es um die Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für Verbriefungen.

Die BaFin hat eine weitere Allgemeinverfügung zu Positionslimiten in Warenderivaten bekannt gemacht.

Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:

Investmentrecht:

BaFin: Anwendung weiterer ESMA-Leitlinien für Zentralverwahrer

BaFin: Erwerbbarkeit von AIF als Immobilien- Gesellschaft

ESMA: Verbot binärer Optionen und Beschränkungen für Differenzgeschäfte (CFD) zum Schutz von Kleinanlegern

Marktintegrität:

BaFin veröffentlicht aktualisierte MaComp

Bundesregierung will Unternehmen die Finanzierung an den Finanzmärkten erleichtern

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek