Plattform-Compliance Update 1/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem turbulenten Dezember hat das neue Jahr nun regulatorisch glücklicherweise etwas ruhiger angefangen.

Im Einzelnen:

  • KAMaRisk
  • Intragruppenausnahmen (Art. 11 EMIR)
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Finanzaufsichtergänzungsgesetz

Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2017 (WA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) vorgelegt.

Materialien zum KAGB

Die BaFin hat ein Merkblatt – Anzeigen/Anträge Intragruppenausnahmen nach Art. 11 Abs. 6 – 10 EMIR veröffentlicht.

Materialien zum EMIR-Ausführungsgesetz

Die BaFin hat außerdem den Entwurf der Institutsvergütungsverordnung überarbeitet und neu veröffentlicht. Außerdem liegt der Regierungsentwurf des Finanzaufsichtergänzungsgesetzes vor, was ich an dieser Stelle gerne noch aus dem Dezember nachtrage.

Materialien zum KWG

Außerdem hat die BaFin eine Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken veröffentlicht. Von großem praktischen Interesse dürfte auch das von der BaFin erstellte deutsch-englische Glossar von Fachbegriffen der CRR und der CRD sein.

Des Weiteren sind seit dem letzten Update weitere Beiträge in den Blogs veröffentlicht worden, die ich persönlich (Achtung: Werbung!) interessant finde:

Marktintegrität:

MAR: Q&A zur Umsetzung der MAR erneut aktualisiert

MAR: ESMA aktualisiert Q&A zur Umsetzung von MAR

FiMaNoG: Regierungsentwurf ordnet Marktmanipulation in besonders schweren Fällen weiterhin als Verbrechen ein

Kapitalmarktunion: Konsultation der Kommission zur Halbzeitbewertung

Investmentrecht:

Konsultation der BaFin zu Angaben zu Closet Index Tracking in Verkaufsprospekten von Investmentvermögen

ESMA aktualisiert Q&A on Investor Protection under MiFID II

BaFin veröffentlicht KAMaRisk

Änderung der Anzeigenverordnung

Ich hoffe, die o. g. Informationen sind interessant für Sie. Geben Sie den Hinweis auf diese Website gerne auch weiter, falls Sie jemanden kennen, dem diese Informationen hilfreich sein könnten.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Vahldiek