Die BaFin hat die beabsichtigten Änderungen des Rundschreibens 4/2010 MaComp veröffentlicht. Die Änderungen werden infolge der am 3. Januar 2018 in Kraft tretenden MiFID II notwendig. Die Überabeitung umfasst neben der Anpassung der bestehenden Module die Aufnahme mehrerer zusätzlicher neuer Module. Im Einzelnen werden folgende Module geändert oder neu aufgenommen:
- AT 3.1 Anwenderkreis: detailliertere Beschreibung der Regelungen, die auf Zweigniederlassungen Anwendung finden.
- BT 2 Überwachung persönlicher Geschäfte: terminologische Anpassungen sowie Streichung des Stichprobenverfahrens als mögliche Überwachungsmaßnahme, da Wertpapierdienstleistungsunternehmen zukünftig unverzüglich über jedes persönliche Geschäft informiert werden müssen.
- BT6 (neu) Zur-Verfügung-Stellen der Geeignetheitserklärung nach § 64 Abs. 4 WpHG: insbesondere wird definiert, was unter der Formulierung „vor Vertragsschluss“ zu verstehen ist.
- BT9 (neu) Staffelprovisionen: Erhält ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen monetäre oder nicht-monetäre Vorteile mit progressiven Sätzen oder Stufen, sind diese Staffelprovisionen ausdrücklich als potentieller Interessenskonflikt aufzuführen.
- BT10 (neu) Zuwendungen: Die neuen Vorgaben zu Aufzeichnungspflichten bei Zuwendungen und werden erläutert. Dabei soll es nicht ausreichen, die Zuwendungen unternehmensweit zu erfassen, sondern sie sollen in Form von Regelbeispielen und Kundengruppen dokumentiert werden. Auch sollen Provisionen zeitnah für eine Qualitätsverbesserung verwendet werden. Auf Nachfrage sollen beaufsichtigte Institute detailliert zur Verwendung Auskunft geben können.
- B12 (neu) Beschwerdemanagement und -bericht: Das Modul enthält Konkretisierungen zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen für den WpHG-Bereich. Der Abschnitt BT 12.1 wird erst später eingefügt, da dieser aus dem Entwurf des Rundschreibens zur Beschwerdeabwicklung in Wertpapierhandel und Kreditwesen hervorgeht, für welches die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation noch nicht abgeschlossen ist.
Zu beachten ist auch das in der Anlage veröffentlichte Formular, das für den Beschwerdebericht zu verwenden ist.
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen der MaComp können bis zum 30.11.2017 abgegeben werden.