Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie der EU am 20. Mai 2019 veröffentlicht. Das neue Gesetz soll sodann am 01. Januar 2020 voraussichtlich in Kraft treten.
Hauptsächlich wird durch die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie die neuen Vorgaben im Sinne von einer Verschärfung verschiedener Definitionen und einer Erweiterung des Verpflichtetenkreises bewirkt. Auch verschärfen sich die Aufbewahrungspflichten bezüglich Aufzeichnungen. Weiterlesen